Als ausgebildete Immobilienkauffrau (IHK) sowie zertifizierte Immobiliengutachterin (DEKRA) helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in Berlin und Umgebung bei der fachgerechten Immobilienbewertung. Egal ob bebaute oder unbebaute Grundstücke zur Miete oder Eigennutzung, Haus oder Eigentumswohnung, bei mir erhalten Sie seriöse, unabhängige und fachkundige Wertgutachten nach § 194 BauGB bzw. ImmoWertV zur Vorlage bei z.B. Banken oder in Rechtsstreitigkeiten (u.a. Scheidung, Erbe).
Unabhängig. Seriös. Rechtssicher.
Zertifiziert von:
DEKRA-zertifizierte Gutachterin für bebaute und unbebaute Grundstücke nach D1 und D1 Plus
Keine versteckten Kosten und Abrechnung nach einer ordentlichen Gebührentabelle
Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück. In max. 14 Tagen erhalten Sie Ihr Gutachten von mir
Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche berate ich Sie fundiert und ehrlich
Alle Gutachten sind fundiert und stichhaltig. Vollgutachten sogar gerichtsfest für jeden Zweck
Verständliche und klar strukturierte Bewertung nach einem Verfahren zu günstigen Preisen
Rechtssicheres Gutachten nach § 194 BauGB / ImmoWertV2021 für jeden Zweck
Unterstützung bei An- und Verkauf dank jahrelanger Erfahrung als Maklerin in und um Berlin
Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus schätzen lassen, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen zwei verschiedenen Formen von Immobiliengutachten: Einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten nach ImmoWertV2021 (auch bekannt als Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB). Ein Kurzgutachten eignet sich für den privaten Gebrauch, kann aber auch für den Immobilienkauf/-verkauf in Berlin praktisch sein. Sie erhalten von mir eine exakte Wertermittlung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach ImmoWertV2021. Diese Wertermittlung können Sie gegenüber Verkäufern zur Verhandlung nutzen oder bei eigenem Verkauf, um den aufgerufenen Preis zu untermauern. Da dem Gutachten jedoch weiterführende Informationen zu z.B. Mikro- und Makrolage fehlen und auch viele der Immobiliendokumente nicht genutzt werden (Altlastenkataster, Baulasten, etc.), dient es eher der generellen Wertermittlung. Hier werden die gängigen Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert) berücksichtigt und angewandt. Vor Gericht oder bei Banken und Finanzämtern können diese Gutachten allerdings nicht verwendet werden. Dafür sind sie auch günstiger.
Benötigen Sie also ein offiziell anerkanntes Wertgutachten für Ihr Haus, Wohnung oder Grundstück in Berlin, muss ein sogenanntes Vollgutachten bzw. Verkehrswertgutachten erstellt werden. Dieses wird gerichtlich anerkannt und kann auch gegenüber Banken oder in rechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. in Erbschaftsstreitigkeiten) genutzt werden. Es enthält anders als ein Kurzgutachten detaillierte Angaben zur allen notwendigen Aspekten der Immobilie und des Grundstücks. Hier werden alle zur Verfügung stehenden Dokumente, wie Grundbuchauszüge, Bau- und Altlasten oder auch Grundrisse/Baupläne und Modernierungsaufstellungen eingearbeitet. Nicht vorhandene Dokumente können nach Erstellung einer Vollmacht auch von mir gesondert bei den Berliner und Brandenburger Behörden beantragt werden. Auch besondere Sachverhalte, wie Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrechte so wie die Mikro- und Makrolage (gibt es Geruchs- oder Geräuschbelästigungen?). werden berücksichtigt. Darüber hinaus werden drei anstatt von nur einer Bewertungsart verwendet. Diese Gutachten dürfen nur zertifizierte Sachverständige erstellen und die Gutachten müssen auch einer Plausibilitätsprüfung eines anderen Sachverständigen standhalten.
Die Kosten für die Erstellung von Immobiliengutachten in Berlin und Umgebung richten sich nach Art des Gutachtens sowie Aufwand. Immobilien, die über besondere Gegebenheiten verfügen wie z.B. Denkmalschutz, Erbbauchrecht, Wohnrechte aller Art, sehr abgeschiedene Lage oder sehr viele einzelne Mieteinheiten können in der Begutachtung teurer ausfallen als ein Einfamilienhaus in einschlägiger Lage. Auch die Art der vorhandenen Dokumente und ob weitere durch mich bei Berliner und Brandenburger Behörden eingeholt werden müssen, hat Einfluss auf den Aufwand und somit das Honorar. Um die Preisgestaltung für Sie jedoch transparent und nachvollziehbar zu halten, richte ich mich in den meisten Fällen nach den Honorarvorschlägen vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (B.V.S.) (Link) unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte. Der Preis wird mit Ihnen vor Beauftragung fixiert, sodass Sie Kostentransparenz haben.
Julia verfügt über viel Erfahrung und Know-how. Sie hat mich bei einem angedachten Kauf einer Immobilie umfassend beraten und wusste sofort, was an der Immobilie noch gemacht werden muss und was nicht. Sie konnte mir auch genauere Informationen über die Situation und die Geschehnisse vor Ort geben. Auch bei den teilweise sehr schwierigen Grundstücksunterlagen kannte sie sich aus und fand die beste Lösung für mich. Aber wirklich herausragend ist die Tatsache, dass sie mir am Wochenende geholfen hat - absolut top!
Wir haben ein Wertgutachten für unser Haus benötigt, da der Anwalt bzw. Gutachter der Gegenseite einen komplett verwirrenden Betrag festgelegt hat. Durch die schnelle und sachliche Beratung konnten wir mit dem im Anschluss erstellten Gutachten die Einwertung unseres Hauses wieder auf ein nachvollziehbares Maß bringen. Hierfür vielen Dank!
Ja, absolut. Kosten entstehen Ihnen erst nach einer Vertragsunterzeichnung. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an.
Die Kosten für meine Leistungen als Immobiliengutachterin können je nach gewünschter Art des Gutachtens variieren. Auch die Art der Immobilie, ihr Wert und besondere Gegebenheiten wie Denkmalschutz, Erbpacht usw. können den Preis für ein Gutachten Haus oder Gutachten Wohnung beeinflussen. Als grobe Richtlinie können Sie aber davon ausgehen, dass ein Kurzgutachten ab 699 Euro netto und in Vollgutachten ab 2.300 Euro netto erstellt werden kann.
Nein. Hierzu müssen Sie sich bitte an einen Baugutachter wenden. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert einer Immobilie. Zwar kann ich etwaige Sachmängel, die von einem Baugutachter aufgedeckt wurden, in die Bewertung der Immobilie einfließen lassen, jedoch umfassen meine Fähigkeiten nicht das sachgerechte Einschätzen von vorhandenen Bauschäden und -mängeln. Hierzu bedarf es einer eigenen Weiterbildung, die sich primär an Gutachter mit dem Background als Architekten und/oder Kenntnisse im Handwerk richten.
Die Immobilienbewertung, wie sie Makler häufig durchführen, ist ein sehr simplifizierter Vorgang, bei dem lediglich vergleichbare Objekte auf dem Markt gesucht werden. Anschließend wird die eigene Immobilie preislich dazu ins Verhältnis gesetzt.
Dieser Preis sagt jedoch nichts über den eigentlichen Miet-, Sach oder Vergleichswert einer Immobilie aus. Das liegt daran, dass in dem Fall einer reinen Bewertung nur aufgerufene Preise einschlägiger Portale genutzt werden. Das Verkehrswert- und Kurzgutachten nutzt jedoch explizite Berechnungs- und Bewertungsverfahren nach § 194 BauGB und ImmoWertV2021, ist rechtlich belastbar und vor Gericht verwendbar. Wenn Sie Ihre Immobile oder Haus auf den eigentlichen Wert schätzen lassen wollen, benötigen Sie also ein Gutachten.
Nach Ihrem Erstkontakt klären wir die wichtigsten Fragen und Sie erhalten ein Angebot. Nach Auftragserteilung sichte ich alle relevanten Unterlagen (Grundbuch, Baupläne, Energieausweis, Mietverträge etc.) und führe eine umfassende Vor-Ort-Begehung durch, um Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie zu dokumentieren. Beu einem Kurzgutachten entfällt die Dokumentensichtung. Anschließend analysiere ich den regionalen Markt, vergleichen ähnliche Objekte und bewerte Standortfaktoren. Darauf aufbauend wird der Verkehrswert mithilfe geeigneter Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- und ggf. Sachwertverfahren) ermittelt und ein schriftliches Gutachten nach ImmoWertV erstellt. Abschließend kann das Ergebnis noch besprochen werden.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von maximal 14 Tagen. In sehr dringenden Fällen kann die Zeit auch verkürzt werden. In diesem Fall ist die Erstellung dennoch von den zur Verfügung gestellten Dokumenten und/oder der Mitarbeit von Behörden abhängig.
Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Immobilienwertermittlung steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Verwendungszweck ab. Erfolgt die Bewertung im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie, zählen die Gutachterhonorare zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA (Abschreibung) verteilt. Erfolgt die Wertermittlung im Rahmen eines Verkaufs innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, lassen sich die Kosten als Veräußerungswerbungskosten ansetzen und mindern so den zu versteuernden Gewinn. Für eine Bewertung rein privater Eigennutzung bestehen hingegen keine Abzugsmöglichkeiten. Ich empfehle die Beratung durch ein Steuerbüro.
Ein Immobiliengutachten dokumentiert stets den Wert zum Zeitpunkt seiner Erstellung und besitzt daher keine feste Gültigkeitsdauer. Marktveränderungen, bauliche Anpassungen oder neue Infrastrukturen können den Wert jedoch beeinflussen. Für steuerliche oder rechtliche Zwecke gilt ein Gutachten in der Regel zwölf Monate, häufig sogar nur sechs Monate, als aktuell. Liegt Ihre Bewertung länger zurück, empfehlen wir eine Aktualisierung, um den neuesten Marktgegebenheiten gerecht zu werden.